Werder (Havel) ist eine Stadt mit rund 25.000 Einwohnern im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Agglomeration Berlin
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
26.767 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14542
Vorwahlen
03327, 033202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Werder (Havel)
Am Markt 1
14542 Werder (Havel)
2. Bürgeramt Werder (Havel)
Michaelisstraße 1
14542 Werder (Havel)
3. Finanzamt Brandenburg an der Havel
Wredestraße 2
14770 Brandenburg an der Havel
Gemeinde Werder (Havel) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.